Rauchmelder-Pflicht!

 

Auszug aus der OiB-Richtlinie

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3.11 Rauchwarnmelder

In Wohnungen muss in Aufenthaltsräumen – ausgenommen in Küchen – sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder angeordnet werden. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

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Rauchmelder retten Leben!

Rauchmelder ist nicht gleich Rauchmelder!
Greifen Sie nicht zu einem „billigen“ Rauchmelder! Schließlich soll der Rauchmelder zuverlässig arbeiten und die Wartungsarbeiten sollen so gering wie möglich gehalten werden. Sie wollen sicher nicht monatlich Batterien wechseln oder dauernd Fehlalarmauslösungen haben.

Jeder Rauchmelder muss mit folgende Angaben gekennzeichnet sein:

DIN EN 14604
VdS-Zertifizierung
Name oder Handelszeichen und Adresse des Herstellers oder Lieferanten
Herstellungsdatum oder Fertigungsnummer
vom Hersteller empfohlenes Datum für einen Austausch, wenn die übliche Wartung regelmäßig durchgeführt wurde
Hinweise zum Tauschen der Batterie: Art oder Anzahl der vom Hersteller empfohlenen Batterien und der beim Auswechseln der Batterie unbedingt sichtbare Hinweis für den Benutzer: „Nach jedem Batteriewechsel ist der ordnungsgemäße Betrieb des Rauchwarnmelders unter Anwendung der Prüfeinrichtung zu prüfen.“
Weiters muss dem Rauchmelder eine Anleitung beigelegt sein, diese soll Angaben zur Wartung, Montage und Standortwahl enthalten.
Das Gerät muss auch die CE-Kennzeichnung aufweisen, sowie die Nummer der EG-Konformitätserklärung muss angegeben sein.
Die Lautstärke sollte bei einem Abstand von 3m 85dB betragen.

 

Installation

Für die Wahl des optimalen Montageorts, gelten folgende Krieterien:

immer an der Zimmerdecke
mind. 0,5m von der Wand, Unterzug bzw. Einrichtungsgegenständen entfernt
möglichst in der Mitte des Raumes
für große Räume bzw. teilweise getrennte Räume müssen für jeden Raumabschnitt je ein Rauchmelder angebracht werden
in Fluren max. 7,5m zwischen den Rauchmeldern
nicht in zuggefährdeten Umgebungen!
in Dachschrägen nicht ganz oben anbringen (mind. 0,5m, jedoch max. 1m von der Decke entfernt)
Eine Wandmontage ist nur gestattet, wenn an der Decke aufgrund baulicher Gegebenheiten nicht möglich ist (z.B. Belastung).

 

Installation ist nur die halbe Miete

Wer einen Rauchmelder montiert hat, hat schon einmal einen ersten Schritt in Richtung „sicheres zu Hause“ getan. Es reicht leider aber nicht aus „nur“ einen Rauchmelder zu montieren!
Prüfen Sie deshalb regelmäßig alle Rauchmelder auf ihre Funktion! Tauschen Sie die Batterien aus bzw. ersetzen Sie kaputte Rauchmelder. (Falls Sie im Zuge eines Neubaus oder Sanierung die Möglichkeit haben ihre Rauchmelder mit Strom zu versorgen, kaufen Sie Rauchmelder, die statt einer Batterie an die permanente Stromversorgung angeschlossen werden.)

 

 

Weitere Informationen finden Sie unter:

rauchmelderpflicht.eu

VdS – Vetrauen durch Sicherheit

Rauchmelder retten Leben